Der Einheitsführer ist der Leiter der jeweiligen Einheit der freiwilligen Feuerwehr.
In Neuwerk verfügt der Einheitsführer mind. über die Qualifikation des Zugführers, da es sich bei der Einheit Neuwerk um eine Einheit in Zugstärke handelt.
Neben der Führung der Einheit außerhalb eines Einsatzes, kann der Einheitsführer den Gruppenführer der Einheit (blaue Weste) im Einsatzfall ablösen. Hierbei übernimmt er dann die gleichen Aufgaben, wie der Gruppenführer.
Bei größeren Einsatzstellen werden die Einheitsführer des Öfteren vom Einsatzleiter der Berufsfeuerwehr als Abschnittsleiter eingesetzt. Dies bedeutet dann, dass der Einheitsführer für eine Anzahl von bis zu fünf Gruppenführern zuständig ist.
Das Tragen der roten Einheitsführerweste obliegt ausschließlich dem von der Berufsfeuerwehr ernannten Einheitsführer und kann nicht von anderen Kameraden getragen werden.